Urkunde 1353 Januar 5: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Wappen der Familie von Volmarstein.jpg|thumb|right|Wappen der Familie von Volmarstein]]
Die Brüder Theodericus, Gerwinus und Johannes von Volmarstein bekunden am [[5. Januar]] [[1353]], dass sie unter Zustimmung ihrer Mutter Agnes Jakob, dem Rektor des Marienaltars in der Pfarrkirche zu Heessen, und seinem nächsten Nachfolger ihr Stück Land Wellebergestätte (Wellebergesstede sitam super campun, qui dicitur oppe dem Eykeye) zum freien Besitz geben. Nach dem Tode des Jakob und seines Nachfolgers fällt der Besitz wieder an die Aussteller und deren Erben zurück.
Die Brüder Theodericus, Gerwinus und Johannes von Volmarstein bekunden am [[5. Januar]] [[1353]], dass sie unter Zustimmung ihrer Mutter Agnes Jakob, dem Rektor des Marienaltars in der Pfarrkirche zu Heessen, und seinem nächsten Nachfolger ihr Stück Land Wellebergestätte (Wellebergesstede sitam super campun, qui dicitur oppe dem Eykeye) zum freien Besitz geben. Nach dem Tode des Jakob und seines Nachfolgers fällt der Besitz wieder an die Aussteller und deren Erben zurück.
== Wortlaut ==
Der Urkundentext ist bisher nicht im Druck erschienen. Ein Digitalisat der Urkunde ist bisher online nicht verfügbar. (Stand: November 2025)


== Literatur ==
== Literatur ==
* Robert Krumbholtz: Urkundenbuch der Familien von Volmerstein und von der Recke bis zum Jahre 1437. Münster 1917. Seite 152
* Krumbholtz, Robert: Urkundenbuch der Familien von Volmerstein und von der Recke bis zum Jahre 1437. Münster 1917. Seite 152
* Inventare der nichtstaatlichen Archive Westfalens (INA), Alte Folge (AF)] <ref> Beibd. 3: Bischöfliches Diözesanarchiv Münster </ref>
* Inventare der nichtstaatlichen Archive Westfalens (INA), Alte Folge (AF)] <ref> Beibd. 3: Bischöfliches Diözesanarchiv Münster </ref>