Naturschutzgebiete in Hamm: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:Lippeaue_Naehe_Schleuse_Werries.jpg|thumb|right|[[Lippewiesen|Lippeaue]], ca. 500 m westlich der Schleuse Werries]]  
[[Bild:Lippeaue_Naehe_Schleuse_Werries.jpg|thumb|right|[[Lippewiesen|Lippeaue]], ca. 500 m westlich der Schleuse Werries]]  
'''Naturschutzgebiete''' werden festgesetzt, weil diese Gebiete einen hohen ökologischen Wert besitzen. Dies ist im § 20 ''Landschaftsgesetz NRW'' nachzulesen. Demnach gelten als Schutzziele:
'''Naturschutzgebiete''' (NSG) werden festgesetzt, weil diese Gebiete einen hohen ökologischen Wert besitzen. Dies ist im § 20 ''Landschaftsgesetz NRW'' nachzulesen. Demnach gelten als Schutzziele:


# die Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
# die Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,