Urkunde 1298: Unterschied zwischen den Versionen

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== Wortlaut ==
== Wortlaut ==


Die urkunde ist in lateinischer Sprache verfasst und wird nach [https://www.archive.nrw.de/archivsuche?link=VERZEICHUNGSEINHEIT-Vz_66F2C63E-3135-4664-B873-5924ED7745EE Archive.nrw] zitiert:
Die Urkunde ist in lateinischer Sprache verfasst und wird nach [https://www.archive.nrw.de/archivsuche?link=VERZEICHUNGSEINHEIT-Vz_66F2C63E-3135-4664-B873-5924ED7745EE Archive.nrw] zitiert:


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[in Arbeit]
Wir, die Ritter Wescelus und unser Sohn Rutgerus, genannt von Galen, möchten, dass allen, die dieses Schreiben sehen, bekannt wird, dass Levoldus, genannt Clupel, in unserer Anwesenheit in der Mark mit seinem Bruder Conradus, genannt Clupel, auf das Recht verzichtet hat, das er an dem Erbe seines Bruders Conradus hatte oder haben konnte. Er übertrug seinem Bruder Conradus die freie Befugnis, mit seinem Erbe zu tun, was immer ihm ratsam erscheint.
 
Anwesend waren:
 
Hartlevus, Ritter, damals Richter in Hamm (Hammone), vor dem dies geschah
 
Conradus, Ritter, genannt Snap
 
Alexander, genannt Volenspit
 
Lutgerus, Unterrichter in Hamm (Hammone)
 
Constantinus und Winemarus, genannt von Galen
 
Albertus von Warendorf (Warendorpe)
 
Bruno, genannt von Drenhusen
 
und andere glaubwürdige Personen.
 
Geschehen im Jahre des Herrn 1298.
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