Urkunde 1246 b: Unterschied zwischen den Versionen
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Theodericus, von Gottes Gnaden Graf in Limburg, und die Gräfin, seine Ehefrau, und Heinrich, sein Sohn, entbieten dem Herrn Ritter Godefridus von Heessen (Hesnen), den Schöffen und Rittern und freien sowie anderen, die mit ihnen dem Königsgericht vorsitzen, Gruß. | |||
Wir haben es für angebracht gehalten, Eurer gesamten Ehrbarkeit kundzutun, dass wir auf Bitten und Drängen von Rotgerus, genannt Culen, und seinen Erben und Freunden, das Eigentum des Hofes in Holthem nahe Beckum (Bekehem) mit allen Zugehörigkeiten, Äckern, Wiesen, Wäldern und Weiden, den der besagte Rotgerus von uns als Lehen hielt, nach Einholung des Rates und der Zustimmung unserer Ministerialen, dem vorgenannten Rotgerus, seinen Söhnen und Erben, die uns die Güter mit gutem Willen und frommer Hingabe abtraten, der seligen Jungfrau Maria und dem heiligen Laurentius und der Kirche von Clarholz (Claroholtensi) und den dort Gott Dienenden frei und vollständig auf ewig übertragen haben. Und wir bezeugen, dass sie von uns mit diesem Schreiben übertragen wurde, und bestätigen die erfolgte Schenkung mit unserem Privileg und Siegel und bitten Euch, sie in unserem Namen durch unsere Boten bestätigen zu lassen. | |||
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