Urkunde 1302 Juni 6: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Datei:Kloster Kentrop Kirche und Vorderseite Klosterflügel LAV NRW W W051 Karten A Nr. 6532 - CC-BY-SA.jpg|thumb|right|Kloster Kentrop, Kirche und Vorderseite eines Klosterflügels (1809)]]
Borchardus, Erzbischof von Magdeburg, und Hyfridus, Bischof von Hildesheim, gewähren einen Ablass von 40 Tagen - eine Urkunde, die in Magdeburg am [[6. Juni]] [[1302]] ausgefertigt wurde und im Archiv des [[Kloster Kentrop|Klosters Kentrop]] aufbewahrt wurde.
Borchardus, Erzbischof von Magdeburg, und Hyfridus, Bischof von Hildesheim, gewähren einen Ablass von 40 Tagen - eine Urkunde, die in Magdeburg am [[6. Juni]] [[1302]] ausgefertigt wurde und im Archiv des [[Kloster Kentrop|Klosters Kentrop]] aufbewahrt wurde.
== Abschrift ==
Die Urkunde wurde von Kindlinger handschriftlich aufgenommen. Die Abschrift wurde vom Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, digitalisiert:
[[Datei:Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen W002 (Msc. II Kindlingersche Sammlung Nr. 49) pg. 48 rechts unten.png]]


== Datierung ==
== Datierung ==