1778: Unterschied zwischen den Versionen
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* Der Hammer Kriegs- und Domänenrat von Kropf entwirft einen Plan, eine Maulbeerplantage in der Stadt Hamm einzurichten. Der Magistrat der Stadt lehnt dieses Ansinnen ab. <ref>Datenchronik Stadtarchiv Hamm</ref> | * Der Hammer Kriegs- und Domänenrat von Kropf entwirft einen Plan, eine Maulbeerplantage in der Stadt Hamm einzurichten. Der Magistrat der Stadt lehnt dieses Ansinnen ab. <ref>Datenchronik Stadtarchiv Hamm</ref> | ||
* Das Stift Werden belehnt am [[9. März]] Theodora Louisa Freiin von der Recke zu [[Haus Haaren|Haaren]] mit dem lebenslangen Nießbrauch des Hauses und Gutes Munteloh im Kirchspiel Flierich. <ref> vgl. [[Urkunde 1778 März 9]]</ref> | * Das Stift Werden belehnt am [[9. März]] Theodora Louisa Freiin von der Recke zu [[Haus Haaren|Haaren]] mit dem lebenslangen Nießbrauch des Hauses und Gutes Munteloh im Kirchspiel Flierich. <ref> vgl. [[Urkunde 1778 März 9]]</ref> | ||
* Am 18. März wird von der [[Märkische Kriegs- und Domänenkammer|Märkischen Kriegs- und Domänenkammer]] - wie im Vorjahr - die [[Rentei Hamm]] meistbietend verpachtet. Der Rentmeister erhält ein festes Jahresgehalt von 320 Reichstalern. Die Dauer der Verpachtung ist auf sechs Jahre angelegt. <ref> Münsterisches Intelligenzblatt. Nr. 16 vom 24. Februar 1778, siehe [https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/4383266 zeitpunkt.nrw] </ref> | |||
* Am [[26. März|26.]] und [[27. März]] werden am [[Nordenhospital]] sieben Zugpferde und fünfzig Stück Hornvieh, dabei 23 Milchkühe, zusätzlich 46 Schweine und 13 Ferkel meistbietend angeboten. <ref> Münsterisches Intelligenzblatt. Nr. 22 vom 17. März 1778, siehe [https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/4383295 zeitpunkt.nrw] </ref> | |||
== Justiz == | == Justiz == | ||
* Mit einer Order vom [[25. August]] untersagt [[König Friedrich II. von Preußen]] den Richtern die Einmischung in die Stadtverwaltung. Stattdessen werden vier [[Gemeinheitsvorsteher]] – je einer pro Stadtviertel (''Hoven'') – eingesetzt. Es sind dies die Herren Moellenhoff, Johann Arnold Klönne, Georg Heinrich Juckenack und Georg von der Fecht. | * Mit einer Order vom [[25. August]] untersagt [[König Friedrich II. von Preußen]] den Richtern die Einmischung in die Stadtverwaltung. Stattdessen werden vier [[Gemeinheitsvorsteher]] – je einer pro Stadtviertel (''Hoven'') – eingesetzt. Es sind dies die Herren Moellenhoff, Johann Arnold Klönne, Georg Heinrich Juckenack und Georg von der Fecht. | ||
* In der Nacht vom [[21. Dezember|21.]] auf den [[22. Dezember]] wurde beim Prediger [[Ludwig Neuhaus I|Neuhaus]] in [[Uentrop]] eigebrochen. Neben einer Reihe von Kleidungsstücken wurden auch Gardinen und Porzellantassen gestohlen. <ref> Münsterisches Intelligenzblatt. Nr. 40 vom 18. Mai 1779, siehe [https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/4384060 zeitpunkt.nrw]</ref> | |||
* In der Weihnachtsnacht wurde beim Kötter zu [[Wambeln]] eingebrochen. Dabei wurden einige holländische Gulden, ein alter französischer Kreuztaler und ein alter brandenburgischer Gulden, 21 silberne Knöpfe, ein silberner Haarspieß sowie einige Kleidungsstücke sowie Flachs und Leinen gestohlen. <ref> Münsterisches Intelligenzblatt. Nr. 40 vom 18. Mai 1779, siehe [https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/4384060 zeitpunkt.nrw]</ref> | |||
== Religion == | == Religion == | ||