Urkunde 1382 April 5: Unterschied zwischen den Versionen

Die Seite wurde neu angelegt: „Bürgermeister und Rat zu Hamm erklären, Elzebe, die Tochter Beyremans van alden bogge, habe mit Unterstützung ihrer nächsten männlichen Verwandten (erre nesten maghe), Johan Busghman und Dyderich Lyppus, nachgewiesen, daß ihre Mutter und die in Lemgo Verst. Berthe van Camen Schwestern gewesen seien und sie deshalb Anspruch habe auf den Nachlass der Verstorbenen. Sie bitten den Lemgoer Rat, ihren Bevollmächtigten, Johann Smet bei der Übernahme zu u…“
 
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Bürgermeister und Rat zu Hamm erklären, Elzebe, die Tochter Beyremans van alden bogge, habe mit Unterstützung ihrer nächsten männlichen Verwandten (erre nesten maghe), Johan Busghman und Dyderich Lyppus, nachgewiesen, daß ihre Mutter und die in Lemgo Verst. Berthe van Camen Schwestern gewesen seien und sie deshalb Anspruch habe auf den Nachlass der Verstorbenen. Sie bitten den Lemgoer Rat, ihren Bevollmächtigten, Johann Smet bei der Übernahme zu unterstützen. Es siegelt der Rat zu Hamm mit dem großen Stadtsiegel.
Bürgermeister und Rat zu Hamm erklären in einem Schreiben an den Rat zu Lemgo vom [[5. April]] [[1382]], Elzebe, die Tochter Beyremans van alden bogge (Altenbögge), habe mit Unterstützung ihrer nächsten männlichen Verwandten (erre nesten maghe), Johan Busghman und Dyderich Lyppus, nachgewiesen, daß ihre Mutter und die in Lemgo Verst. Berthe van Camen Schwestern gewesen seien und sie deshalb Anspruch habe auf den Nachlass der Verstorbenen. Sie bitten den Lemgoer Rat, ihren Bevollmächtigten, Johann Smet bei der Übernahme zu unterstützen. Es siegelt der Rat zu Hamm mit dem großen Stadtsiegel.


== Standort ==
== Standort ==