Urkunde 1550 April 6: Unterschied zwischen den Versionen

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14) wenn man auf dem Hof Schuhe macht, dann soll der Vater mit versorgt werden;
14) wenn man auf dem Hof Schuhe macht, dann soll der Vater mit versorgt werden;


[...]
15) wenn der Vater zum Sterben kommt, so sollen die Eheleute dem Vater 20 Goldgulden geben und diese nach seiner Anweisung verschenken. Können sie diese 20 Gulden zu diesem Zeitpunkt nach der Vaters Willen nicht ausgeben, so sollen sie ein Jahr später den genannten Breyekotten solnage in Pfandschaft geben, bis die Summe bezahlt ist;
 
16) soll dem Vater vorbehalten sein, dass Kotten und Land, auch die Schweine- und Pferdehaltung ein Jahr nach seinem Tode an niemanden verpachtet werden als an eine Persona seines Beliebens. Dann sollen die 12 Stücke Land an den Hof zu Braam fallen.


Es siegeln Tonnies von Berninghusen und Johan von Bonslo.
Es siegeln Tonnies von Berninghusen und Johan von Bonslo.