Urkunde 1499 September 28: Unterschied zwischen den Versionen

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Wylhelm von Eckmershoven, Richter zu Castrop, bekundet am 28. September 1499, dass vor ihm im gehegten Gericht Hermann von Düngelen und dessen Hausfrau Lotgert für eine Summe Geld der Äbtissin Katharine von Westhoven und dem Konvent des [[Kloster Kentrop|Zisterzienserinnen-Klosters Kentrop]] (Kentorpe) eine Rente von 12 Goldgulden aus Haus und Wohnung Bladenhorst, den Zehnten zu Holthusen und allen ihren Gütern im Kirchspiel und Gericht Castrop, fällig alle Jahr zu Pfingsten, verkauft haben.
Wylhelm von Eckmershoven, Richter zu Castrop, bekundet am [[28. September]] [[1499]], dass vor ihm im gehegten Gericht Hermann von Düngelen und dessen Hausfrau Lotgert für eine Summe Geld der Äbtissin Katharine von Westhoven und dem Konvent des [[Kloster Kentrop|Zisterzienserinnen-Klosters Kentrop]] (Kentorpe) eine Rente von 12 Goldgulden aus Haus und Wohnung Bladenhorst, den Zehnten zu Holthusen und allen ihren Gütern im Kirchspiel und Gericht Castrop, fällig alle Jahr zu Pfingsten, verkauft haben.


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