Urkunde 1332 April 7: Unterschied zwischen den Versionen

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[in Arbeit]
Wir, Margareta, verwitwete Gräfin von Ravensberg, bekennen öffentlich in diesem Brief, dass wir uns mit den Abmachungen zufriedengeben werden, die zwischen uns und unserem lieben Herrn Bernhard, dem Grafen zu Ravensberg, getroffen wurden, und zwar in der Weise, wie es der Brief enthält, den er uns darüber gegeben hat, der so beginnt:
 
Wir, Bernhard, Graf zu Ravensberg, bekennen öffentlich in diesem gegenwärtigen Brief, dass wir unserer Schwester, Frau Margareta, der wahren Ehefrau unseres verstorbenen Bruders, Graf Otto (dem Gott gnädig sei), zwölfhundert Mark in Herforder und Bielefelder Pfennigen zusichern und festlegen werden, insofern sie in diesem Jahr nicht mehr erhalten hat oder nicht mehr erhält, abgesehen vom Zehnten zu Brackwede, den sie vorab behalten soll.
 
Sollte diese Rente, die in Korn (nach der üblichen Festsetzung in unserem Land) und in Pfenniggeld bestanden hat, in diesem Jahr mehr betragen haben oder betragen – das ist unsere Sache und bricht in diese Vereinbarung ein –, so sollen wir ihr dies ersetzen für das Jahr, das vergangen ist, und künftig vollständig.
 
Wenn wir dies nicht tun, so haben wir in Treue dem edlen Grafen von dem Berg, Herrn Adolf, ihrem Bruder, gelobt: Sobald er uns deswegen mahnt oder mahnen lässt, sollen wir innerhalb von acht Tagen, nachdem wir gemahnt wurden, mit einem Ritter nach Warendorf einreiten und von dort nicht wegkommen, bis wir in den vorgenannten Angelegenheiten Recht getan haben.
 
Diese Festsetzung soll bis zum kommenden St. Jakobstag (25. Juli) gelten, von da an das nächste Jahr, und von da an fortan für alle Rechte.
 
Ferner sollen wir ihr freundlicherweise gestatten, bei uns die Fischerei in den Teichen zu haben, die am nächsten zum Sparrenberg gelegen sind. Und auch Holz aus ihrer Leibzucht für ihren Hausbau und ihre Huld zu ihrem notwendigen Bedarf.
 
Zum Zeugnis und zur Beständigkeit all dieser Dinge sind unser Siegel und das Siegel unseres Oheims, Herrn Simon, Herr zur Lippe, an diesen Brief gehängt.
 
Und ich, der vorgenannte Herr Simon, Herr zur Lippe, habe allein zum Zeugnis dieser Abmachungen mein Siegel an diesen Brief gehängt.
 
Dies ist in der Kirche zu Hamm verhandelt und abgeschlossen worden, in Gottes Jahren, als man schrieb Tausenddreihundert und im zweiunddreißigsten Jahr, am Dienstag vor Palmsonntag.
 
Zur Beständigkeit, dass wir diesen Brief einhalten, wie er vorgeschrieben ist, haben wir unseren Bruder, Herrn Adolf, Graf von dem Berg, und unseren Neffen, Herrn Adolf, Graf von der Mark, gebeten, dass sie ihre Siegel an diesen Brief gehängt haben.
 
Gegeben ist dieser zur Zeit, wie hier vorgeschrieben steht.
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== Standort ==
== Literatur ==


Urkundenbuch der Stadt und des Stiftes Bielefeld <ref> Bernhard Vollmer: Urkundenbuch der Stadt und des Stiftes Bielefeld. Bielefeld 1937. S. 109</ref>
* Lamey, Andreas: Diplomatische Geschichte der alten Grafen von Ravensberg. Mannheim 1779
* Vollmer, Bernhard: Urkundenbuch der Stadt und des Stiftes Bielefeld. Bielefeld 1937.


== Anmerkungen ==
== Anmerkungen ==