Urkunde 1324 Mai 24: Unterschied zwischen den Versionen

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Am [[22. Mai]] [[1324]] tirtt Dietrich Sobbe mit zwei weiteren Männern in den Dienst der Stadt Dortmund. In der entsprechenden Urkunde wird auch der Graf von der Mark erwähnt.
Am [[22. Mai]] [[1324]] tritt Dietrich Sobbe mit zwei weiteren Männern in den Dienst der Stadt Dortmund. In der entsprechenden Urkunde wird auch der Graf von der Mark erwähnt.


== Wortlaut ==
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[in Arbeit]
Allen, die dieses Schreiben sehen und hören, sei kundgetan, dass ich, Diederich Sobbe, um der Freundschaft und Gunst des Rates und der Bürger von Dortmund willen, mich ihnen mit Treue verpflichtet, versichert und ihnen geschworen habe, ihnen zu helfen und beizustehen, selbst als Dritter (mit zwei weiteren), mit Knechten und mit Plattenharnischen, die ihnen genügen, auf meine Kosten, von den nächsten Pfingsten an bis über zwei Jahre hinaus. Dies gilt gegen alle, die jetzt ihre Feinde sind, und die innerhalb dieser Zeit kein Recht von ihnen annehmen wollen, ausgenommen der Graf von der Mark und Conrad von Lindenhorst.
 
Dies geschieht für hundert Mark, von denen ich fünfzig erhalten habe und fünfzig erhalten werde, wenn die Zeit abgelaufen ist.
 
Ferner soll ich alle ihre Tage innerhalb dieser Zeit halten, wozu ich geladen werde. Und wenn ich aufgeboten werde, so sollen Conrad Klepping der Ältere und Christian von Hextenberge meine Pferde besichtigen. Was ich davon verliere oder was beschädigt wird im Dienst der Stadt, das soll mir die Stadt ersetzen nach dem Spruch von zwei Bürgern, und damit soll ich mich zufriedengeben.
 
Ferner: Was ich an Gefangenen nehme, das soll ich der Stadt überantworten, jedoch so, dass sie ihnen das Leben nicht nehmen, aber die Habe der Gefangenen soll unter der Kompanie aufgeteilt werden.
 
Ferner, sollte es geschehen, dass ich innerhalb dieser Zeit sterbe, was Gott verhüten möge, so soll ich an meine Stelle Engelbert setzen, meinen Neffen, den Sohn des Herrn Gerwin von Altendorf, oder einen anderen tüchtigen Mann, der sich in all diesen Formen verpflichtet. Oder ich soll der Stadt das Geld nach der Zeit, wie es sich gebührt, erlassen. Und das soll im Willen der Stadt stehen.
 
Zur Urkunde und zur Beständigkeit all dieser Dinge habe ich dieses Schreiben mit meinem Siegel besiegelt am Donnerstag vor Urbanus-Tag (25. Mai) im Jahr unseres Herrn 1324.
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