Urkunde 1290 April: Unterschied zwischen den Versionen
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Allen Gläubigen Christi entbietet Everhardus, Graf von der | Allen Gläubigen Christi entbietet Everhardus, Graf von der Mark, Gruß und wünscht, die Wahrheit dieser Dinge zu kennen. | ||
Es ist ein Zeichen bewährter Klugheit, dass wir die Handlungen der Gegenwart, die der Erinnerung würdig sind, durch schriftliche Aufzeichnungen unversehrt bewahren, damit sie nicht, bedeckt vom Schatten der Vergessenheit, der Kenntnis der Nachwelt entgleiten. | Es ist ein Zeichen bewährter Klugheit, dass wir die Handlungen der Gegenwart, die der Erinnerung würdig sind, durch schriftliche Aufzeichnungen unversehrt bewahren, damit sie nicht, bedeckt vom Schatten der Vergessenheit, der Kenntnis der Nachwelt entgleiten. | ||
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Dies geschah mit dem einmütigen Willen, Wissen und Wohlgefallen unserer Söhne Engelbertus, Adolphus und unserer anderen Erben, indem wir ihnen den Grund und Boden unseres Hofes Kentrop (Keynctorp), der zwischen unserer Burg Mark und der vorgenannten Stadt liegt, zusammen mit der Kapelle und den passenden Gebäuden, die dort errichtet wurden, als rechtmäßigen Tausch übertrugen und den Grund und Boden des früheren Ortes, die Kapelle und die dort errichteten Gebäude mit der Zustimmung der besagten Nonnen zurücknahmen. | Dies geschah mit dem einmütigen Willen, Wissen und Wohlgefallen unserer Söhne Engelbertus, Adolphus und unserer anderen Erben, indem wir ihnen den Grund und Boden unseres Hofes Kentrop (Keynctorp), der zwischen unserer Burg Mark und der vorgenannten Stadt liegt, zusammen mit der Kapelle und den passenden Gebäuden, die dort errichtet wurden, als rechtmäßigen Tausch übertrugen und den Grund und Boden des früheren Ortes, die Kapelle und die dort errichteten Gebäude mit der Zustimmung der besagten Nonnen zurücknahmen. | ||
Wir haben den vorgenannten Nonnen auch unseren vorgenannten Hof mit Wiesen, Weiden, | Wir haben den vorgenannten Nonnen auch unseren vorgenannten Hof mit Wiesen, Weiden, Rasen, bebauten und unbebauten Feldern, Gestrüpp und Zweigen, Gewässern, Fischereirechten sowie mit all seinem Zubehör und das Eigentum an demselben Hof zur freien und ewigen Nutzung übertragen, damit sie mit diesen Einnahmen für ihre Bedürfnisse sorgen und unaufhörlich zum Heil unserer Seele und der unserer Vorfahren und Erben beitragen können. | ||
Wir versprechen ferner, dass wir jede Streitigkeit und Klage, die sich wegen des besagten Hofes und seines Zubehörs gegen die Nonnen richten könnte oder in Zukunft entstehen wird, vollständig beilegen und ihnen volle Gewährleistung leisten werden. | Wir versprechen ferner, dass wir jede Streitigkeit und Klage, die sich wegen des besagten Hofes und seines Zubehörs gegen die Nonnen richten könnte oder in Zukunft entstehen wird, vollständig beilegen und ihnen volle Gewährleistung leisten werden. | ||