Urkunde 1284 Mai 17: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Wir, Th(eodericus), Graf von Limburg, machen allen kund und bezeugen hiermit öffentlich, dass wir, nachdem wir die Abtretung des Hofes in Werries (Weryeis), des Hofgutes und der Mühle dort mit all ihrem Zubehör von den Kindern des verstorbenen Wesselus, genannt Kolven, nämlich Godefridus, Hermannus und Adolfus, erhalten hatten, die vorgenannten Güter, den Hof, das Hofgut und die Mühle mit all ihrem Zubehör an den Ritter Engelbertus von Herbern (Hereborne) und seine Erben als freies Lehen übergeben haben. Dies geschah mit der einmütigen und vollständigen Zustimmung unseres Sohnes, des Herrn Everhardus, und Theodericus und Fredericus, den Kindern des verstorbenen Herrn Johannes, unseres Sohnes, sowie all unserer Erben.
 
Zeugen dieser Sache sind:
 
Henricus von Vitinchove
 
Conradus de Magna Domo, Ritter
 
Volquinus, unser Kaplan
 
Abraham von Kikeshem
 
Conradus von Vitinchove
 
Theodericus de Magna Domo
 
Everhardus von Kodincdorpe
 
Wilhelmus von Worden
 
Rodolfus von Kapelle (Capella)
 
Johannes von Ascheberg (Asscheberge)
 
und viele andere glaubwürdige Personen.
 
Geschehen und gegeben in Styrum (Styrem) im Jahre des Herrn 1284, am Vigiltag von Christi Himmelfahrt.
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