Urkunde 1628 November 28
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Meinhard (Deittart (Diethardt), Lic., reversiert am 28. November 1628 Johann von der Recke zu Steinfurt die Belehnung mit 9 Scheffel Roggen von Weichhaus Erbe vor Werne. Rückgabe des Lehens bei Niederlegung des Lehnrichteramtes. Unterschrift- und Siegelankündigung des Ausstellers. Zeugen: Rembert von Mallinckrodt und Dr. David Marquort.
Überlieferung
Die Urkunde ist als Ausfertigung auf Pergament überliefert. Sie trägt die angekündigte Unterschrift. Das Angekündigte Siegel ist anhängend.
Standort
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Münster [1]
Bemerkungen
Der neue Lehnsrichter Meinhard Deithardt ist in Hamm zu verorten.
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ A 460 I Familie von der Recke-Volmerstein (Dep.) - Urkunden