Urkunde 1566 Dezember 10 a

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Wappen der Familie von der Recke-Volmarstein

Heidenreich von Aschberg zu Bigginch beansprucht am 10. Dezember 1566 das Schultheißenamt und den Amtshof zu Stockum als Lehen und benennt als Bürgen u.a. Johann von der Recke zu Heessen.

Regest

Heidenrich von Ascheberch zu Bigginch, des verstorbenen Heidenrichs Sohn, bekundet für sich und seine Brüder, dass sein Vater von dem kaiserlichen freien Stift Hervord das Schultheißenamt und den Amtshof zu Stockum so wie den Hof zur Westen laut Lehen- und Reversalbriefe zu Lehn empfangen hat, aber auch die Brüder von Hovel und Johann Hasenkampf mit demselben Amt nach Erkenntnis und Urteil "der Hervordischen Manschaft", auch geleisteter Kaution zu ihrem Recht belehnt worden sind, jedoch auf seine Vorstellung hin unter dem Vorbehalt, dass sie ihre Belehnung mit Recht erstreiten können. Ascheberg gelobt daher für sich und seine Brüder, falls Hovel, Hasenkampf oder sonst jemand ihn oder sie deshalb in Anspruch nehmen oder aber er und seine Brüder sie, Hovel und Hasenkampf, deshalb belangen, dass er und seine Brüder zu dem Recht stehen, was die Äbtissin oder ihr Lehngericht auf seine resp. ihre Kosten erkennen. Dafür haften, wie sie geloben, Johan von der Recke zu Heißen und Clamor (Clamberch) von dem Busche als selbstschuldige Bürgen, darüber hinaus auch für allen Schaden, der der Äbtissin und ihrem Stift zugefügt werden könnte, bei Verpfändung ihrer Habe und Güter. - Siegler zugleich für Ascheberg und seine Brüder, "die noch geines Eigen Pitschafts gebraucht": die beiden Bürgen mit eigenhändigen Unterschriften.

Standort

Stadtarchiv Werne [1]

Anmerkungen

  1. Findbuch (D.001.01. Urkunden Haus Stockum)

Siehe auch