Urkunde 1564 März 6

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Bischof Bernhard von Münster bekundet am 6. März 1564, dass der Amtmann zu Werne Johann von der Recke zu Heessen, der den Johann von Beverförde zu Werreis im Gericht Heessen gefänglich hat anloben und sich dessen Petschaftsring geben lassen, diese Anlobung samt dem Ring ihm, dem Landesfürsten ausgehändigt hat und diese Zustellung dem Johann von der Recke hinsichtlich seines Gerichts und seiner Gerechtigkeiten keineswegs zum Nachteil gereichen soll.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden

Siehe auch