Urkunde 1541 November 9
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Am 9. November 1541 wird ein Erbscheidungsbrief zwischen Gert von der Recke aus dem Haus Heessen auf der einen und seinen Brüdern Dietrich, Domherr zu Münster, Wilhelm, Komptur des Deutsch-Ordens in Osnabrück, Goddert und Johann auf der anderen Seite aufgesetzt. Danach erhält Gert den Hündelingshof mit allem Zubehör als Kindsteil zugesprochen. Andererseits verzichtet er dafür auf die väterlichen und mütterlichen Güter und gibt seinen Brüdern das Recht, seinen Anteil zurückzukaufen, wenn er ohne Erbe stirbt.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden