Urkunde 1572 Februar 1 e

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Vor dem geistlichen Richter des Hofes zu Münster beurkunden am 1. Februar 1572 Mechteldt Korff, Witwe des Gerd von Galen zu Ermelinghof (Ermelinckhaue), und deren Vormund Nicolas Brunns, Richter zu Drensteinfurt (Drenstenforde):

Wilhelm von Lippe gen. Hoen, Drost zu Krefeld (Krakowe), habe dem verstorbenen Dietrich von der Recke, Domkellner der Kirche zu Münster, für die dem Domkellner zustehenden Einkünfte aus dem in der Form des Erbpersonates zustehenden Gut zu Hohenbudberg (hohen Budberch) jährlich 200 Taler zu zahlen versprochen. Für diese Summe hatte sich der verstorbene Gerd von Galen als Prinzipal und Sachwalter (sakewalden) verbürgt. Wilhelm von der Lippe war seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen, so dass die Witwe des Gerd von Galen in die Bürgschaft eintreten musste. Da diese nach dem Tode ihres Ehemannes über keine ausreichenden Barmittel verfügte, wurden die ausstehenden 200 Taler nach Verhandlungen mit den Treuhändern und Exekutoren des verstorbenen Domkellners in eine jährliche Rente zu 10 Talern umgewandelt. Die Zahlung der Rente soll in Münster zu Lichtmess erfolgen aus den Erbgütern Brunstermanns Erbe in der Bauerschaft Alten Walstedde. Mechthild Korff verspricht Währschaft und setzt ihr gesamtes Vermögen als Unterpfand. Dafür treten als Bürgen ein: Johann von der Recke zu Drensteinfurt (Dreenstenvorde), und Adrian von der Heghe zu Hoetmar (Hoithmar). Die Rente kann zum Fälligkeitstermin bei halbjähriger Vorankündigung mit 200 Talern abgelöst werden.

Zeugen: Johann Balcke, Priester; Meister Henrich Wolterman, Prokurator, beide Diener des Hofes zu Münster.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 442 Haus Ermelinghof - Urkunden und Akten