Urkunde Reichskammergericht B 2148/6412

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Aktenzeichen

B 2148/6412

Personen

Kläger: Matthias von Büren (Buiren, Buyren, Buren, Büeren, Beuren)zu Huckarde (Hockarde, Hockerde) (Dortmund), Herr zu Mengede (Mengde); ab Juni 1616 auch Anna von Büren, Witwe des Reinhard Jüdefeld (Juddenfeld) zum Heidhof
Beklagter: Herzog Johann Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg als Graf von der Mark und Konsorten: klevischer Kanzler und Räte zu Kleve
Prokuratoren (Kläger): Kölblin (1608) – Lic. Hermannus Cran (1617)
Prokuratoren (Beklagte): Dr. Andreas Pfeffer [1602] 1608

Sachverhalt

Streitgegenstand: Das Mandat richtet sich dagegen, daß die Güter des Klägers im Amt und Gericht Unna derart in Arrest gelegt worden waren, daß jede Leistung von Pachten, Renten und sonstigen Einnahmen an ihn untersagt worden war. Er sieht diese ohne Gerichtsentscheidung und ohne daß er geladen oder gehört worden wäre ergangene Maßnahme als versuchtes Zwangsmittel, ihm das Recht zu entziehen, von seinen Leuten Steuerm zu erheben (vgl. dazu RKG 794 (B 2149/6413)). Die Beklagten erklären dagegen, es sei ein übliches Zwangsmittel gegen öffentlich begangene Exzesse von Bürens. Hintergrund der Auseinandersetzung waren offenbar Streitigkeiten über die hoheitlichen Befugnisse in Mengede.

Prozessart

Mandati de relaxando arresti sine clausula

Instanzen

RKG 1608–1609 (1602–1619)

Beweismittel

Befehl der klevischen Räte von 1608 an den Unterfron JohanStute, allen Hausleuten und Pächtern von Bürens zu Huckarde im Amt Unna bei Strafe von je 25 Goldgulden zu gebieten, daß sie Büren bis auf weiteres keine Pacht zahlen dürfen (12). 2 Notariatsinstrumente betr. den Hellwegskamp Annas von Büren, in den Rutger Funcke immittiert worden war, 1617 (44f.). Bekanntmachung des märkischen Drosten zu Hamm, Ludolf Lutter von Hörde zu Bögge (Kr. Unna), der Hammer Bürgermeister Gerhard von Rödden und Johann von Huißen (Hausen) und des Richters zu Hamm Arnold Langenscheid an Anna von Büren in ihrem Streit mit Rutger Funcke, Bürger zu Hamm, 1617 (46f.). Antwort Johanns von Büren zu Grieth an Tack, 1619: hat seinen Prokurator in Speyer nie beauftragt, gegen die Landräte etwas zu attentieren, sondern nur die Hauptsache ./. Stap zu betreiben (s. RKG 423 (B 1026/3699) (60).

Formalbeschreibung

2 cm, 61 Bl., lose; Q 1–4, 20 Beilagen prod. zwischen 15. Januar 1610 und 6. April 1619.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Rheinland, Düsseldorf [1]

Bemerkungen

Diese Akte des Reichskammergericht ist hinsichtlich der Erwähnung des märkischen Drosten zu Hamm, Ludolf Lutter von Hörde zu Bögge und der Hammer Bürgermeister Gerhard von Rödden und Johann von Huißen sowie des Richters zu Hamm, Arnold Langenscheid, für das Jahr 1617 von stadtgeschichtlicher Bedeutung für Hamm.

Anmerkungen

  1. vgl. Findbuch 115.05.01 Reichskammergericht, Teil I: A-B