Urkunde 1787 Mai 3

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Am 3. Mai 1787 belehnt der preußische König Friedrich Wilhelm den Clemens August Freiherrn von Galen mit dem Gut Südallen genannt Surmann im Kirchspiel Rhynern als tecklenburgisches Lehen.

Regest

Friderich Wilhelm, König von Preußen etc., belehnt nach dem Tod seines Oheims den Clemens August Freiherrn von Galen, Erbkämmerer, mit dem Erbe zu Suthalen, jetzt Surman genannt, im Amt Hamm und Kirchspiel Rhynern, einem Lehen der Grafschaft Tecklenburg. Anstelle des Lehnsträgers hat als sein Bevollmächtigter Friderich Jacob Criten, Dr. jur. und Justizkommissar, den Lehnseid geleistet. Der Lehnsbrief wird von der Tecklenburg-Lingenschen Regierung ausgefertigt.

Standort

Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V., Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Findbuch C.Ass.Uk - Archiv Assen, Urkunden