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In einer Verordnung der klevischen Regierung vom 14. April 1694 wird festgelegt, dass katholischer Gottesdienst nur auf den adeligen Häusern Hemer, Opherdicke und Herringen (Tork) gehalten werden dürfe.
Standort
Stadtarchiv Soest [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ vgl. Findbuch (Bestand A)