Urkunde 1617 Oktober 21

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Wappen der Familie von der recke-Volmarstein

Im Rechtsstreit des verstorbenen Balthasar von Schwansbell als Kläger gegen Dietrich und Jobst von der Recke als Beklagte ergeht am 21. Oktober 1617 vom Kaiserlichen Reichskammergericht das Urteil, wonach der Kläger bzw. dessen Erben den Beklagten die Gerichtskosten Zahlen muss.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden