Urkunde 1610 Januar 6

Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.

In einer Urkunde vom 6. Januar 1610 wird in Kamen eine vorläufige Erbschaftsregelung für den Nachlass des ehemaligen Bürgermeisters von Hamm, Dr. Gerlach Gruter festgehalten.

Regest

Bürgermeister und Rat zu Kamen bekunden, dass Dr. jur. Heinrich zum Bruech in dem gemeinsam mit seinem Schwager Dr. jur. Joachim Buxtorff als Erben des Bürgermeisters Dr. Gerlach Gruters zu Hamm vor dem Reichskammergericht geführten Prozeß gegen die Erben David Knopfs zu Augsburg am 9. Juni 1608 im Berufungsverfahren ein abweisen­des Urteil erlangt haben, indem ihnen freigestellt wurde, die Gegenpartei durch Verschreibung von 2000 Reichstalern sicherzustellen. Dr. zum Bruch stellt den Erbkuhkamp Distelmarsch, der 1598 mit 1000 Reichstalern ein­geschätzt wurde und jährlich 21 Reichstaler einbringt, die Wiese im Hem­mesack im Wert von 400 Reichstalern, die jährlich 13 Reichstaler erbringt, und ein 18 Scheffel fassendes Stück Land am Freienstuhl, geschätzt auf 600 Reichstaler, das jährlich 9 Malter Korn zu je 21/2 Reichstaler erbringt, für seinen Anteil.

Literatur

Landschaftsverband Rheinland. Inventare nichtstaatlicher Archive. Band 25. Urkunden des Archivs von Schloß Gartrop Köln 1980. S. 76

Siehe auch