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Urkunde 1608 Dezember 4

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Wappen der Familie von der Recke-Volmarstein

Getrud von Krevet, Witwe des Dietrich von der Recke zu Caldenhof, erwirkt am 4. Dezember 1608 vor dem Hammer Richter Arnold Langeschede eine Einigung hinsichtlich übernommener Bürgschaften.

Regest

Vor Arnoldt Langeschede, Richter des Herrn Johan Wilhelm, Herzogs zu Kleve, Jülich und Berg, Grafen zu der Mark, Ravensberg und Moers, Herrn zu Ravenstein, zu Hamm und Rhynern, erscheint Gertraudt geb. von Krevet, Witwe des Dietherich von der Recke zu Kaldenhof, mit ihrem Beistand Bonaventura Brüninckhausen, Bürgermeister der Stadt Hamm, und erklärt, dass Johan von der Recke zu Drensteinfurt, ihr Schwager, und dessen Vorfahren für sie, ihren verstorbenen Ehemann und dessen Eltern verschiedene Bürgschaften übernommen habe, nämlich beim Domkapitel zu Münster und bei + Johannes Bolandt, wovon die Kapitalien, Zinsen und Ausgaben sich auf 2416 Reichstaler 20 Schilling 7 Pfennige sowie noch 60 Reichstaler belaufen. Wegen dieser Schulden haben + Dietherich und sein Bruder Johan von der Recke das Gut Hundelinckhoff im Kirchspiel Beckum und das Haus Hövel im Kirchspiel Hövel, das dem + Herman von der Recke gehörte, beim ordentlichen geistlichen münsterischen Hofgericht in Diskussion ziehen lassen, da Johan von der Recke zu (Dren-)Steinfurt als Bürge seine eigenen Güter nicht in Diskussion ziehen lassen wollte. Bezüglich des Diskussionsprozesses ist dabei zwischen Dietherich und Johan einerseits und Johan von der Recke zu (Dren-)Steinfurt andererseits vereinbart worden, daß die beiden Brüder dem Johan die ihm gerichtlich übertragenen Güter für den gerichtlich festgesetzten Wert wieder abkaufen sollen, damit der Bürge keinen Schaden erleidet. Da nun der Offizial dem Johan von der Recke zu (Dren-)Steinfurt das Haus Hövel mit dem Platz, Bauhaus, Wällen, Gräben sowie dem alten Garten und langen Kamp zugesprochen hat, dieser das Haus aber nicht haben will, haben sich die Witwe und der Bürge dahin vereinbart, daß die Witwe dem Bürgen statt des Hauses Hövel den zum Hundelinckhof gehörigen, aber nicht zur Diskussionsmasse gehörigen Hinckenhof mit dem Kotten erblich übergibt. Die Witwe überläßt daher dem Johan von der Recke den Hinckenhof im Kirchspiel Beckum beim Hundelinckhof mit dem beiliegenden Kotten genannt der alte Hinckenhof und den darauf wohnenden eigenhörigen Leuten. Der Hof ist bis auf Landschatzung, Bauer- und Kirchenrecht und dem dem Dietherich Neuwhaus zu Hamm gerichtlich zugesprochenen Anspruch frei von Lasten. Johan von der Recke übernimmt dafür auf seine Güter die oben genannte Schuld. Die Witwe läßt den Hof auf und setzt zum Unterpfand das Gut Kaldenhof. Namens des Johan von der Recke hat sein Bevollmächtigter Dietherich Lethmate, Richter zu Drensteinfurt, den Hof angenommen. Der ausstellende Richter siegelt. Die Witwe und ihr Beistand Bonaventura Bruninghausen unterschreiben. Bruninghausen siegelt. Zeugen: Steffan Sutholt, Bürger zu Hamm, und Bonaventura von Alen.

Standort

Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V., Münster, Archiv Assen [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. vgl. Findbuch C.Ass.Uk - Archiv Assen, Urkunden