Urkunde 1579 Juli 25 a

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Freitag von Laer zu Genegge stellt dem Dietherich von Langen zu Kobbinck am 25. Juli 1579 einen Schadlosbrief aus.

Regest

Freitag von Laer zu Genegge und seine Frau Margareta von dem Berge haben von den 200 Reichstalern, für die Dietherich von Langen zu Kobbinck und seine Frau Joest von Münster, sein Schwager, der Marie Schmeddemann, Einwohnerin der Stadt Münster, eine Jahresrente von 12 Reichstalern aus den Gütern "die Lange" und "Clouwer" im Kirchspiel Everswinkel, Bauerschaft Muissen, verschrieben haben, 100 Reichstaler zu ihrem Nutzen verwandt. Sie geloben, für diese 100 Reichstaler den Dietherich, ihren Schwager, schadlos zu halten. Die entsprechende Jahresrente wird erlegt aus den Gütern Schultenhof zu Weylinck und Beckmanns-Hof im Kirchspiel Hövel, Bauerschaft Geinegge, Amt Werne.

Überlieferung

Die Urkunde ist als Original auf Pergament überliefert. Das Siegel des Freitag von Laer hängt ab.

Standort

Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Archiv Westerholt, Bestand Westerholt-Westerholt, Urkunden, Signatur 2146

Siehe auch