Urkunde 1557 Februar 3 a

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Diederich van den Berghe verschreibt am 3. Februar 1557 seiner Schwester (Margreta) und ihrem Ehemann Fridach van Laer zu Geinegge eine Rente.

Regest

Diderick van den Berghe, Sohn des verstorbenen Diderick van denn Berghe und seiner Ehefrau Anna vann Wullen, hat seiner Schwester anläßlich ihrer Heiratsberedung mit Fridach vann Laer zu Geinegge (Geneck) versprochen, bei ihrer Heimbringung oder innerhalb eines Jahrs 2.000 Gulden zu bezahlen. Von dieser Summe hat Diderick 1.000 Gulden bezahlt. Hinsichtlich der anderen 1.000 Gulden hat er mit Schwester und Schwager vereinbart, für diese Summe bis zu ihrer vollständigen Bezahlung jährlich an Lichtmeß Marien (Februar 2) eine Rente von 50 Talern zu zahlen. Die Rente ist aus dem Hof thor Geisth, aus dem Verenkamp und Moneken hove bei Sendenhorst zu zahlen. Diderick van den Berge verspricht Währschaft und behält sich die Ablösung der Rente für 1.000 Taler vor. Sollte Fridach vann Laer das Kapital der 1.000 Taler benötigen oder besser anlegen können, darf er es bei Diderick nach halbjährlicher Ankündigung einfordern. Diderick van den Berghe siegelt.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen [1]

Anmerkungen

  1. Assen (Dep.), Urkunden, Nr. 1240

Siehe auch