Urkunde 1510 Mai 2: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 5. August 2016, 22:42 Uhr
Gobel von Drechen, Richter des Herzogs v. Cleve und Grafen v.d. Mark zu Hamm, bekundet am 2. Mai 1510, dass vor ihm Johan Poick genannt Ebickmann, Bürger zu Hamm, bekannt hat, dass ein Streit wegen Besitzungen im Kirchspiel Herberen mit Diderich van der Recke zu Hetzen [1], Amtmann zu Dülmen, beigelegt ist. Didrik von der Recke erhält die Besitzungen. Zeugen: Johan Grymborch, Jakob Tekenborch und Jurien Moirse.
Standort
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen [2]