Urkunde 1494 Mai 4

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Am 4. Mai 1494 treffen Hermann Schurkemann und Dietrich von der Recke zu Heessen eine vertragliche Regelung hinsichtlich der gerichtlichen Vertretung der Schurkemannschen Besitztümer Falkenhof und Knippingshof.

Regest

Übereinkunft des Hermann Schurkemann und des Dietrich von der Recke, dass Dietrich von der Recke zu Heessen, seine zwei Güter Falkenhof und den großen Knippingshof, auf dem nun Johann Funke wohne, vor gericht vertreten solle gleichwie seine eigenen Güter, dagegen solle Dietrich von der Recke aus dem Falkenhofe 12 Hammesche Schillinge und 6 Dienste und aus dem Knippingshof 6 Scheffel Hafer und 6 Dienste jährlich haben.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 66

Siehe auch