Urkunde 1395 August 8

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Conrad van der Horneborch und Hazeke, seine Ehefrau, verkaufen an Arnd van Mechlen den Hof to der Horneborch im Kirchspiel Werne, und Otto van der Hoye, Bischof zu Münster, belehnt am 8. August 1395 auf Antrag des Verkäufers den Arnd van Mechlen mit dem erwähnten Hof als einem erledigten Lehen.

Bemerkungen

Die Urkunde ist hinsichtlich der Erwähnung des Hofes von Bedeutung für die Stadtgeschichte von Hamm, da dieser zur Horneburg zuzurechnen ist.

Literatur

Inventare der nichtstaatlichen Archive Westfalens (INA), Alte Folge (AF) [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Bd. 2, Heft 3: Kreis Lüdinghausen

Siehe auch