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Urkunde 1380 Juni 28

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Wappen der Familie von Volmarstein

Dietrich von Volmestein lässt am 28. Juni 1380 Everd opper Beke frei.

Regest

Dietrich, Herr von Volmestein, lässt den Everd, Belen Sohn opper Beke, frei und überantwortet ihn in die Hand Dames des Roden, kercheren tho Werne, als Wachszinsigen seiner Kirche.

Quelle

Inventare der nichtstaatlichen Archive Westfalens (INA), Alte Folge (AF); Bd. 2, Heft 3: Kreis Lüdinghausen, S. 110

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen


Siehe auch

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