Urkunde 1281 April 1

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Bischof Everhard von Münster genehmigt am 1. April 1281 das Nordenhospital vor Hamm im Kirchspiel Heessen.

Regest

Bischof Everhard von Münster bekundet, Graf Everhard von der Mark, die Burgmannen zu Mark und die Bürger in Hamm hätten ein Hospital bzw. Armenhaus, gelegen in ihrer Nähe, jedoch in der Diözese Münster im Kirchspiel Heessen (Hazen), errichtet und ihn um seine Zustimmung gebeten. Der Bischof kommt diesem Verlangen nach Beratung mit erfahrenen Leuten und mit Zustimmung des zuständigen Archidiakons und des Pfarrers der Kirche in Heessen unter der Bedingung nach, daß der Graf die Burgmannen und die Bürger einen Hof (mansum) in Rumpenhorst, gelegen in derselben Pfarrei, den sie mit ihren Mitteln gekauft haben der Kirche in Heessen als Ersatz schenken. Der Pfarrer in Heessen soll den Priester des Hospitals anordnen (preficiet). Die Vorsteher (provisores) des Hospitals haben den Priester jährlich mit 5 Mark zu versorgen. Die an diesem Altar anfallenden Opfergarben fallen ihm zu. Der Pfarrer in Heessen wird ihn mit dem Krankenöl versorgen. Der Priester wird einen Hospitalfriedhof mit einem Bethaus (oratorio) haben, auf dem nur das Gesinde (familia) dieses Hauses beerdigt wird. Wenn die Vorsteher in dieser Pfarrei einen Hof oder Äcker kaufen, soll dem Pfarrer und der Kirche zu Heessen hinsichtlich des Meßhafers und der anderen Gerechtsame kein Abbruch geschehen. Dem Archidiakon und den Synodalen bleiben die Rechte vorbehalten. Siegelankündigung des Bischofs.

Standort

Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 050 Fürstbistum Münster Landesarchiv - Urkunden, Nr. 175, 176