Oberbürgermeisterwahl

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In den folgenden Listen werden die Ergebnisse der Oberbürgermeisterwahlen in Hamm aufgelistet.

Allegemeines

Wahlperiode

Regelung 1946 bis 1952

Der Oberbürgermeister erhielt als Vorsitzender des Rates bewusst keine größeren Machtbefugnis-se als die übrigen Ratsherren. Ihm wurde daher auch nicht die Leitung der hauptamtlichen Verwaltung übertragen. Diese Aufgabe übernahm der Oberstadtdirektor, der in eine untergeordnete, dienende Funktion gegenüber dem Rat gestellt wurde. Entsprechend dem britischen Modell des neutralen „Mayor“ wurde die Amtszeit des Oberbürgermeisters auf ein Jahr beschränkt, sodass in jedem Jahr eine neue Legitimation des Stadtrates erfolgen musste.

Regelung 1952 bis 1999

Aus dem ersten Kommunalverfassungsmodell entwickelte die damalige Landesregierung 1952 die erste NRW-Gemeindeordnung. Auch hier wurde der Rat als das herausgehobene Organ definiert. Der Rat war demnach für alle Angelegenheiten der Kommunalverwaltung zuständig und war gesetzlicher Vertreter der Stadt in allen Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Der ehrenamtlich tätige Oberbürgermeister wurde als Vorsitzender aus der Mitte des Rates auf zwei Jahre (1964 auf fünf Jahre erweitert) gewählt.

Regelung 1999 bis 2007 und 2007 bis 2011

Seit 1999 wird der Oberbürgermeister der Stadt Hamm direkt für fünf Jahre vom Bürger gewählt. Im Jahr 2007 wurde von der damaligen Landesregierung aus den Parteien CDU und FDP für die Kommunalwahl ab 2009 das Wahlgesetz geändert. So sollte ab der Kommunalwahl 2009 die Amtszeit des Oberbürgermeisters statt fünf Jahre von nun an sechs Jahre gelten. Ziel war es hier die Oberbürgermeisterwahl mit der Kommunalwahl zu entkoppeln.

Regelung seit 2011

Zur Kommunalwahl 2014 wurde die Entkopplung von der Landesregierung aus SPD und den Grünen im Jahr 2013 wieder gekippt.

Dazu wurde die Amtszeit der Räte einmalig von fünf auf sechs Jahre verlängert und die Amtszeit der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dauerhaft von sechs auf fünf Jahre verkürzt. Ab 2020 finden die gemeinsamen Wahlen dann regelmäßig wieder in fünfjährigem Abstand statt. Um das Ziel zeitgleicher Wahlen möglichst schon zur Kommunalwahl 2014 zu erreichen, eröffnete das Gesetz in einer Übergangsregelung der Oberbürgermeister einmalig die Möglichkeit, ihr Amt vorzeitig niederzulegen.

Dafür musste der bis dato aktuelle Oberbürgermeister der Stadt Hamm, Thomas Hunsteger-Petermann, seine Amtszeit bis zum 30. November 2013 verkürzen. In einer Pressemitteilung vom 28.08.2013 kündigte Hunsteger-Petermann bereits an, von dieser Möglichkeit gebrauch machen zu wollen. Am 19.11.2013 wurde bekannt, dass er die Amtszeit um eineinhalb Jahre verkürzen wird. Somit fand die Oberbürgermeisterwahl zusammen mit der Rats- Bezirksvertretungs- sowie Europawahl am 25.05.2014 statt.

Stichwahl

Hatte von 1999 bis 2007 niemand beim ersten Wahlgang der jeweiligen Kandidaten über 50 % der gültig abgegebenen Stimmen erreichen können, so fand zwischen den beiden Bewerbern mit den meist abgegebenen Stimmen 14 bzw. 21 Tage später eine Stichwahl statt. In Hamm war dies bei der Wahl im Jahr 1999 und 2020 bis dato zweimal der Fall. Im Jahr 2007 wurde von der damaligen Landesregierung aus CDU und FDP die Stichwahl zur Kommunalwahl 2009 abgeschafft. Die Landesregierung aus SPD und Bündnis90/Die Grünen führten die Stichwahl jedoch zur Kommunalwahl 2014 bzw. 2015 wieder ein. Im Jahr 2019 wurde von der Landesregierung aus CDU und FDP erneut die Stichwahl abgeschafft, jedoch reichten SPD und die Grünen Verfassungsklage gegen dieses Gesetz ein. Am 20. Dezember 2019 urteilte das Verfassungsgericht in Münster, dass die Stichwahl nicht abgeschafft werden darf und kippte das Gesetz.

Wahlen der Oberbürgermeister seit 1999

Allgemeines / Wahlbeteiligung

Jahr Wahlberechtigt Wähler
insgesamt
Wahlbeteiligung gültige Stimmen ungültige Stimmen
1999 134.002 72.072 53,8 % 70.938 1.134
1999
Stichwahl
133.954 58.054 43,3 % 57.681 373
2004 135.888 72.872 53,6 % 71.300 1.572
2009 136.063 71.017 52,2 % 69.830 1.187
2014 137.400 70.706 51,5 % 69.764 942
2020 136.561 71.466 52,3 % 70.737 729
2020
Stichwahl
136.467 66.858 48,9 % 66.367 491

Kandidaten

Jahr CDU SPD Grüne Linke FDP AfD FWG Pro Hamm Die Rechte Einzelbewerber Einzelbewerber
1999 1T.Hunsteger-Petermann
35.096
49,5%
M.Simshäuser
25.160
35,5%
R.Merschhaus
3.571
5,3%



P.Rosenberger
4.941
7,0%


S.Warschkow
2.170
3,1%

1999
(Sw.)
T.Hunsteger-Petermann
34.398
59,6%
M.Simshäuser
23.283
40,4%
2004 1T.Hunsteger-Petermann
42.942
60,2%
Dr. H.Estermann
23.733
33,3%
R.Merschhaus
4.625
6,5%






2009 1T.Hunsteger-Petermann
44.103
63,2%
2M.Simshäuser
22.508
32,2%
A.Sengül
3.219
4,6%





2014 1T.Hunsteger-Petermann
39.285
56,3%
D.Kocker
20.825
29,9%
V.Burgard
2.975
4,3%
M.Josten
2.548
3,7%



Dr. C.Gürle
1.860
2,7%

W.Gudrian
2.271
3,3%

2020 T.Hunsteger-Petermann
26.464
37,4%
M.Herter
28.775
40,6%
A.Sacic
5.086
7,2%
S.Vega
1.111
1,5%
I.Müller
2.476
3,5%
P.Jung
3.137
4,4%

Dr. C.Gürle
1.829
2,5%
C.Worch
173
0,2%
G.Heistermann
1.190
1,6%
P.Kessler
496
0,7%
2020
(Sw.)
T.Hunsteger-Petermann
24.177
36,4%
M.Herter
42.190
63,6%

1Auch gleichzeitig Kandidat der FDP
2Auch gleichzeitig Kandidatin der Grünen