Zum Inhalt springen

Urkunde 1631 Februar 14

Aus HammWiki
Version vom 17. März 2014, 14:01 Uhr von Berntzen (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Am 14. Februar 1631 kauft Dietrich von der Recke zu der Reck Holzgerechtigkeiten in der Borchkamer Mark (Bergkamener Mark).

Regest

Goswin von Düngeln zu Dahlhausen verkauft dem Diedrich von der Reck und zu der Reck, seinem Vetter, seine Holzgerechtigkeit in der Borchkamer Mark von 8 Gaben mit den anhängenden Scharen und zwei "Ausscharen" auf dem Nordholze, welche Gerechtigkeit er sich mit den Camenschen Gütern bei der Eheverabredung seines Sohnes Röttger von Düngelen mit Clare von Kettler vorbehalten habe.

Zeugen: Nicolaus Holte zu Krengeldanz und Erbgesessener zu Dortmund und Wilhelm Schuell, Pastor zu Camen.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 459 I Haus Reck (Dep.), Urkunden
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von HammWiki. Durch die Nutzung von HammWiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern.