Urkunde 1423 Februar 22: Unterschied zwischen den Versionen
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Roleff Volenspit erklärt am 22. Februar 1423, dass er keine Ansprüche gegen das [[Kloster Kentrop]] aus dem Verkauf einer Rente durch Lambert van Varsem hat. Dieser hatte im Einverständnis mit seiner Frau Neyse und seinem Sohn Lubert der Äbtissin Elseken van Westwyck und dem Kloster Kentrop zwei scherwe rheinische Gulden jährlicher Rente aus dem Hüsscheman-Gut zu Braam im Kirchspiel Mark verschrieben. | Roleff Volenspit erklärt am [[22. Februar]] [[1423]], dass er keine Ansprüche gegen das [[Kloster Kentrop]] aus dem Verkauf einer Rente durch Lambert van Varsem hat. Dieser hatte im Einverständnis mit seiner Frau Neyse und seinem Sohn Lubert der Äbtissin Elseken van Westwyck und dem Kloster Kentrop zwei scherwe rheinische Gulden jährlicher Rente aus dem Hüsscheman-Gut zu Braam im Kirchspiel Mark verschrieben. | ||
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