Urkunde 1568 Juli 24

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Johan von Nehem zu Heidemühle und seine Frau Dorothea stellen am 24. Juli 1568 einen Schuldschein aus über 100 Taler, die sie dem Rotger Rensinckhoff schulden und verschreiben dem Gläubiger eine jährliche Rente von fünf Talern aus den Erben Klockenbusch und Quante im Amt Wolbeck, Gericht Ahlen. Johann von Nehem unterschreibt und hängt sein Siegel an.

Standort

LWL-Archivamt Münster [1]

Anmerkungen

  1. Lembeck, Urkunden

Siehe auch