Urkunde 1425 Juli 9

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Erzbischof Dieterich von Köln, Herzog Adolph von Jülich und Berg und Gerhard von Kleve auf der einen und Herzog Adolph von Kleve auf der anderen Seite genehmigen am 9. Juli 1425 den Schiedsspruch des Grafen Emich von Leiningen und Heinrichs Beyer von Boppart, wonach ihre bisherige Feindschaft gesühnt sei und über ihre gegenseitigen Forderungen durch den Pfalzgrafen Ludwig entscheiden werden soll. In die Sühne ist ausdrücklich die Ritterschaft der Stadt Hamm und die Stadt Hamm selbst mit einbezogen.

Literatur

  • Theodor Josef Lacomblet: Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins oder des Erzstifts Cöln, der Fürstenthümer Jülich und Berg, Geldern, Meurs, Cleve und Mark, und der Reichsstifte Elten, Essen und Werden. Band 4. Düsseldorf 1857. S. 194-196

Siehe auch